

Jedes RIPACK Gerät wird mit großer Sorgfalt aus Materialen von sehr hoher Qualität hergestellt.
Die RIPACK Bauteile unterliegen einer strengen Kontrolle vor dem Zusammenbau und dem Testen des Gerätes. Bezüglich der Wartung und dem Austausch von Teilen wenden Sie sich bitte an einen Fachhändler für RIPACK Produkte.
DIE ZWEIFACHE RIPACK GARANTIE:
1. VOLLSTÄNDIGE GARANTIE gegen jeden Herstellungsfehler am Neugerät, das weder demontiert noch geändert und gemäß der Bedienungsanleitung benutzt wurde, ohne eine übermäßig lange Verwendung. Die vollständige Garantie erstreckt sich auf den Austausch des (der) einzigen, als fehlerhaft anerkannten Teile(s), nicht auf Arbeitszeit und Transportkosten.
2. Einjährige GARANTIE FÜR EINEN GUTEN BETRIEB unter den folgenden Bedingungen:
• Dass das Gerät gemäß der Bedienungsanleitung benutzt wurde;
• Dass keine andere Demontage vorgenommen wurde mit Ausnahme der, die in der Bedienungsanleitung vorgesehen ist;
• Dass die Geometrie des Gerätes intakt ist (Beispiel: keine Verformung des Gerätekörpers, der Schutzdrähte und des Brennerkopfs, keine Gewindeverformung usw. ...).
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